Amt für Umwelt- und Klimaschutz

Wilhelm-Pitz-Straße 1 

95448 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

Fr. Hahn / Fr. Machoy

 

Telefon: (0921) 25 -1414 / -1403

 

E-Mail: umweltamt@stadt.bayreuth.de

Amt für Umwelt- und Klimaschutz

Wilhelm-Pitz-Straße 1 

95448 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

Fr. Hahn / Fr. Machoy

 

Telefon: (0921) 25 -1414 / -1403

E-Mail: umweltamt@stadt.bayreuth.de

 


Bohranzeige für die Errichtung eines Brunnens

im obersten Grundwasserstockwerk gemäß § 49 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Übersichtslageplan
    • M = ca. 1 : 25.000 mit Markierung des Vorhabensstandortes (es kann auch z.B. eine Kopie aus einem Stadtplan o.ä. verwendet werden)
  • Detaillageplan
    • M = 1 : 5.000 oder M = 1 : 1.000 mit Eintragung der Brunnenstandorte
  • Schichtenverzeichnis und maßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4042 und 4043
  • Falls Sie nicht der Grundstückseigentümer sind: Vollmacht des Eigentümers 

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Gebühren richten sich nach der Antragsart

Wichtige Hinweise für den Antragsteller:

  • Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten erfolgen
  • Wird beim Bohren gespanntes oder artesisch gespanntes Grundwasser angetroffen, ist unverzüglich die zuständige Kreisverwaltungsbehörde und das Wasserwirtschaftsamt Hof zu verständigen
  • Für den Brunnenausbau dürfen nur die im Brunnenbau zulässigen Materialien und Schüttgut verwendet werden

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Angaben zum Antragsteller

Hinweis: Wenn Sie als Antragsteller nicht der Grundstückseigentümer sind, ist eine Vollmacht des Eigentümers notwendig

Angaben zum Grundstückseigentümer
Zweck des Vorhabens
Standort des geplanten Brunnes
Brunnendetails
Technik
Angaben zur ausführenden Brunnenbaufirma und Baubeginn

Hinweis:

Wenn Sie das Formular ausdrucken, per Hand unterschreiben und einreichen sind folgende Dokumente mit beizufügen:

Wichtige Hinweise für den Antragsteller
  • Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
  • Im Rahmen der Anzeige ist nur der Bau eines Brunnens im obersten Grundwasserstockwerk bei ungespannten Grundwasserverhältnissen zulässig.
  • Nicht zulässig sind Bohrungen in gut geschützte „gespannte“ Grundwasservorkommen und in tiefere Grundwasserstockwerke, da diese der Sicherung der Trinkwasserversorgung vorbehalten bleiben.
  • Gespannte Grundwasservorkommen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Grundwasser auf größerer Fläche durch eine abdichtende Ton- oder Schluffschicht überdeckt ist und das Grundwassersystem unter Druck ansteht.
  • Wird beim Bohren gespanntes oder artesisch gespanntes Grundwasser angetroffen, ist unverzüglich das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth und das Wasserwirtschaftsamt Hof zu verständigen.
  • Bohrungen mit Inanspruchnahme eines gespannten/artesisch gespannten oder eines tieferen Grundwasserstockwerks benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis.
  • Es wird empfohlen, mit den Bohrungen bzw. dem Brunnenbau Fachfirmen zu beauftragen, die im Besitz der DVWG-Bescheinigung W 120 sind bzw. eine entsprechende Qualifikation nachweisen können
  • Die Vorgaben der DVGW-Regelwerke W 121, W 122 und W 123 sind sinngemäß anzuwenden. Insbesondere ist der obere Abschluss der Brunnen so zu gestalten, dass das Eindringen von Oberflächenwasser wirksamverhindert und ein werksmäßig hergestellter Brunnenkopf verwendet wird .
  • Für den Brunnenausbau dürfen nur die im Brunnenbau zulässigen Materialien und Schüttgut verwendet werden.
  • Die Verwendunq von Bohrgut ist nicht zulässig!
  • Die Lage des Brunnens im freien Gelände muss deutlich sichtbar sein. Ein Überdecken der Brunnenabdeckung mit Erde oder sonstigem Bewuchs ist zu verhindern.
  • Die Entnahme von Grundwasser bedarf in der Regel einer wasserrechtllchen Erlaubnis.
  • Für die Nutzung kann je nach Satzung des jeweiligen Wasserversorgungsunternehmens zusätzlich eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich sein.
Anhänge
Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?