Kämmereiamt

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

Auskunft erteilt:

Telefon: (0921) 25-

  • Straßen A - E: -1409
  • Straßen F - L; Flurnummern ohne Straßenbez: -1244
  • Straßen M-Z:  -1364

 

E-Mail: steuerabteilung@stadt.bayreuth.de

Kämmereiamt

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth


Auskunft erteilt:

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  • Straßen F - L; Flurnummern ohne Straßenbez: -1244
  • Straßen M-Z:  -1364

 

E-Mail: steuerabteilung@stadt.bayreuth.de

 


Eigentumswechsel

bei Grundstücken und Immobilien

Für die Mitteilung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kaufvertrag
  • Notarvertrag und / oder Grundbuchauszug
  • Wenn ein Nießbrauch vorliegt:
    • Vertrag über Nießbrauch

Folgende Gebühren werden erhoben:

  • keine

Weitere Hinweise:

  • Grundsteuer:
    • Entsprechend der Vorschriften des Grundsteuergesetzes handelt es sich bei der Grundsteuer um eine Jahressteuer. Sie wird stets für das Kalenderjahr nach den Eigentumsverhältnissen am 1. Januar des jeweiligen Jahres festgesetzt. Veränderungen während des laufenden Jahres (z.B. unterjährige Änderung der Eigentumsverhältnisse) wirken sich auf die Festsetzung der Grundsteuer erst zum 1. Januar des Folgejahres aus.
  • Dies bedeutet:
    • Die Stadt Bayreuth ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an den Grundsteuermessbescheid gebunden, der vom Finanzamt Bayreuth erlassen wird. Eine vom Messbescheid abweichende Festsetzung ist nicht möglich. Einsprüche gegen einen Grundsteuermessbescheid sind an das Finanzamt zu richten.
    • Wird ein Objekt während des Jahres veräußert, ist der Voreigentümer noch das gesamte Jahr gegenüber der Stadt Bayreuth grundsteuerpflichtig.
    • Der Voreigentümer kann jedoch mit entsprechender Regelung im notariellen Kaufvertrag vom Erwerber auf privatrechtlicher Grundlage die Erstattung der Grundsteuer anteilig verlangen.
  • Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
    • Die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren können schon ab dem folgenden Monatsersten auf den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten (ersichtlich aus dem notariellen Kaufvertrag)
      für den Neueigentümer festgesetzt werden. Wird kein Übergangstermin mitgeteilt, werden die Gebühren zusammen mit der Grundsteuer umgestellt.

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Angaben zum Voreigentümer / Verkäufer
Angaben zum Neueigentümer / Erwerber
Angaben zum Objekt

Hinweis:

Wenn ein Nießbrauch vorliegt ist ein Vertrag über Nießbrauch beizufügen

Hinweis:

Wenn Sie das Formular ausdrucken, per Hand unterschreiben und einreichen sind folgende Dokumente beizufügen:

  • Kaufvertrag
  • Notarvertrag und / oder Grundbuchauszug
  • Vertrag über Nießbrauch, wenn ein Nießbrauch vorliegt
Anlagen