Tiefbauamt

Südfriedhof mit Krematorium

Saaser Berg 15 

95447 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

 

Telefon: (0921) 75917 -0 / -10 / -11

E-Mail: suedfriedhof@stadt.bayreuth.de

 

Tiefbauamt

Südfriedhof mit Krematorium

Saaser Berg 15 

95447 Bayreuth


Auskunft erteilt:

 

Telefon: (0921) 75917 -0 / -10 / -11

E-Mail: suedfriedhof@stadt.bayreuth.de

 


Willensbekundung über die Feuerbestattung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis des Verstorbenen eingeäschert zu werden

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • keine

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Person der/des Verstorbenen

Implantate, welche elektronische Bestandteile enthalten (wie z. B. Herzschrittmacher, Insulin-pumpen, etc.), sind vor der Einlieferung der Leiche durch den Bestattungsunternehmer in einer die Pietät wahrenden Weise von einer geeigneten Person entfernen zu lassen, da bei einem Belassen der Geräte am/im Leichnam Beschädigungen an den Verbrennungseinrich-tungen verursacht werden könnten.Weiterhin sind nicht fest mit dem Körper verbundene Wertgegenstände (z. B. Uhren, Schmuck, etc.) - soweit wie möglich - vor der Einlieferung in das Krematorium zu entfernen. Die Stadt Bayreuth haftet nicht für das Abhandenkommen solcher Gegenstände.

 

Mir/uns ist bekannt, dass eine Rückgabe von mit dem Verstorbenen eingelieferten Wert-gegenständen (z. B. Schmuck, Zahnersatz, sonstige metallhaltige Körperersatzstücke) grundsätzlich nicht erfolgt. Zwischen den Bestimmungsberechtigten besteht Einverständ-nis, dass nach der Einäscherung verbleibende Reste solcher Gegenstände durch die Stadt Bayreuth verwertet werden, soweit diese ausgesondert und nicht in die Urne beigegeben werden. Ausgesondert und verwertet werden größere metallische Rückstände (z. B. von künstlichen Gelenken) und solche, welche durch magnetische Aussonderung aussortiert werden können. Ich verzichte insofern auf die Rückgabe aller metallischen Kremationsrück-stände. Der Erlös aus der Verwertung von ausgesonderten metallischen Kremationsrück-ständen wird von der Stadt Bayreuth entsprechend § 7 a Abs. 1 der Satzung der Stadt Bay-reuth über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) zum Unterhalt und zur Pflege der Bestattungseinrichtungen der Stadt Bayreuth verwendet.

Hinweis:

Eine ausnahmsweise Rückgabe ist nur bei solchen Gegenständen möglich, die nicht mit dem Körper des/der Toten fest verbunden sind, wie beispielsweise Schmuck oder nicht fest verbundene Prothesen, und nur solange die Einäscherung noch nicht erfolgt ist. Sofern nach der Einlieferung im Krematorium eine Herausgabe solcher Gegenstände gewünscht wird, müssen diese Gegenstände entweder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen oder von den die Kremation beantragenden Angehörigen selbst von der Leiche entfernt werden. Eine Aussonderung solcher Teile durch Angestellte der Bestattungseinrichtung erfolgt nicht. Sollte bei sonstigen Gegenständen, insbesondere bei edelmetallhaltigen Implantaten, wie beispielsweise Goldzähnen, kein Einverständnis mit der Verwertung durch die Stadt Bay-reuth bestehen, sind diese vor der Einlieferung im Krematorium in einer die Pietät wahren-den Weise auf Kosten der Hinterbliebenen durch eine fachlich geeignete Person entfernen zu lassen. Andernfalls ist eine Einäscherung nicht möglich.

Angaben zur Person des Erklärenden
Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?