Kulturamt

Wahnfriedstraße 1

95444 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

Frau Hacker

 

Telefon: (0921) 25- 2029

E-Mail: kulturamt@stadt.bayreuth.de

Kulturamt

Wahnfriedstraße 1

95444 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

Frau Hacker

 

Telefon: (0921) 25- 2029

E-Mail: kulturamt@stadt.bayreuth.de


Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

aus Mitteln der Stadt Bayreuth

 

Antragsfrist bis 31. Juli

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • keine

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • keine

Wichtige Hinweise für den Antragsteller:

  • Bitte beachten Sie, dass alle städtischen Zuschüsse grundsätzlich Fehlbedarfszuschüsse sind. Das heißt, dass eine Unterstützung nur gewährt wird, wenn die Institutionen oder Projekte nicht aus den Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers finanzierbar sind.

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Angaben zum Antragsteller
Veranstaltung / Projekt
Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben

Einzelpositionen

Betrag

Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen

Zuschuss Stadt Bayreuth

Einzelpositionen

Betrag

Zuwendungen Dritter (z.B. Oberfrankenstiftung, Kulturfonds Bayern)

Sonstige Einnahmen (z.B. Eintrittsgelder, Verkaufserlöse, Spenden)

Eigenanteil (Bargeld, Darlehen)

Bitte beachten Sie, dass alle städtischen Zuschüsse grundsätzlich Fehlbedarfszuschüsse sind. Das heißt, dass eine Unterstützung nur gewährt wird, wenn die Institutionen oder Projekte nicht aus den Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers finanzierbar sind.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen hat der Stadtrat in Form einer Richtlinie festgelegt. Unter https://www.bayreuth.de/wp-content/uploads/2018/01/Zuschussrichtlinien-Kultur.pdf ist die Richtlinie aufzurufen.

Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?