Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

Herr Beutner

Telefon: (0921) 25 -1384

 

E-Mail: ordnungsamt@stadt.bayreuth.de

Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

Herr Beutner

 

Telefon: (0921) 25 -1384

E-Mail: ordnungsamt@stadt.bayreuth.de

 

 


Anmeldung einer Versammlung (Fester Ort oder fortbewegend)

nach Art. 13 Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG)

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Bei fortbewegender Versammlung:
    • Lageplan über den Streckenverlauf

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Versammlungen sind kostenfrei

Wichtige Hinweise für den Antragsteller:

  • Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der Stadt Bayreuth spätestens
    48 Stunden (2 Werktage) vor Bekanntgabe anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samsta-ge, Sonn- und Feiertage außer Betracht.
  • Entsteht der Anlass für die Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), ist die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe bei der Stadt Bayreuth - Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenamt - oder bei der Polizei anzuzeigen
  • Bekanntgabe ist z. B. die Werbung mit Plakaten oder Flyer, Veröffentlichung in Medien oder im Internet, Einladungsschreiben, E-Mails etc.. Die Bekanntgabe hat Ort, Zeit, Thema und Veranstalter zu enthalten.

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Veranstalter

als Veranstalter zählt bei Vereinigungen die Person, welche den Vorsitz führt, Art. 3 Abs. 2 BayVersG

Organisationsbezogene Daten
Angaben zur Person
Leiter der Versammlung
ggf. stellvertretender Leiter/Leiterin der Versammlung
Allgemeine Angaben zur Versammlung
Fortbewegende Versammlung - Verlauf
Auftaktkundgebung

Ort bzw. Zeitpunkt der Auftaktkundgebung - AKG -

(Art. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 u. 2 BayVersG)


Bitte fügen Sie zusätzlich einen Lageplan (z.B. Screenshot aus Google Maps mit Route) hinzu


Zwischenkundgebung

Ort bzw. Zeitpunkt der Zwischenkundgebungen - ZKG -

(Art. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 u. 2 BayVersG)


Schlusskundgebung

Ort bzw. Zeitpunkt der Schlusskundgebung - SKG -

(Art. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 u. 2 BayVersG)

Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?