Stadt Bayreuth

Straßenverkehrsamt

Dr.-Franz-Straße 4 

95445 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

 

Telefon: (0921) 25-1612 / -1648 / -1389

E-Mail: verkehrsaufsicht@stadt.bayreuth.de

Stadt Bayreuth

Straßenverkehrsamt

Dr.-Franz-Straße 4 

95445 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

 

Telefon: (0921) 25-1612 / -1648 / -1389

E-Mail: verkehrsaufsicht@stadt.bayreuth.de


Antrag auf Erteilung/Wiedererteilung einer Taxigenehmigung/Mietwagengenehmigung

Wichtige Hinweise für den Antragsteller:

  • Aktuell sind alle Lizenzen für Taxigenehmigungen der Stadt Bayreuth erschöpft. Sie können aber nach dem Bürgerkonto Login das Kontaktformular ausfüllen und sich auf die Warteliste setzen lassen. Alternativ können Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an die oben angegebene Adresse schicken.

 

  • Wenn es sich um eine Wiedererteilung/Verlängerung Ihrer bisherigen Genehmigung handelt können Sie folgenden Button benutzen:

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Unternehmen

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Bescheinigung über die fachliche Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der Gemeinde/Stadt des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Handelsregister- oder Gewerbeauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung/Krankenkasse
  • Konformitätsbescheinigung(en)
  • Kopie der Fahrzeugschein(e) (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Weitere Unterlagen werden im Bedarfsfall nach gefordert

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Gebühren richten sich nach der Antragsart

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Unternehmen
Unternehmer/in oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person
Weitere Gewerbe
Angaben zum Fuhrpark
Fahrzeug
Anlagen

Die fachliche Eignung wird durch eine entsprechende Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen.

Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen. Sie haben die Möglichkeit, das Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage folgender Bescheinigung nachgewiesen:

 

einer Eigenkapitalbescheinigung und/oder Zusatzbescheinigung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüferin oder Buchprüfers, Steuerberaterin oder Steuerberaters, einer oder eines Steuerbevollmächtigten, Fachanwältin oder Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts.

Ist das Unternehmen nach § 316 Absatz 1 des HGB von einer Abschlussprüferin oder einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers, die oder der den Jahresabschluss geprüft hat.

Bei Unternehmen des Taxenverkehrs, die keinen Jahresabschluss vorlegen können, ist eine von den vorgenannten Stellen bestätigte Vermögensübersicht vorzulegen.

Die fachliche Eignung wird durch eine entsprechende Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen.

Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen. Sie haben die Möglichkeit, das Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage folgender Bescheinigung nachgewiesen:

 

einer Eigenkapitalbescheinigung und/oder Zusatzbescheinigung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüferin oder Buchprüfers, Steuerberaterin oder Steuerberaters, einer oder eines Steuerbevollmächtigten, Fachanwältin oder Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts.

Ist das Unternehmen nach § 316 Absatz 1 des HGB von einer Abschlussprüferin oder einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers, die oder der den Jahresabschluss geprüft hat.

Bei Unternehmen des Taxenverkehrs, die keinen Jahresabschluss vorlegen können, ist eine von den vorgenannten Stellen bestätigte Vermögensübersicht vorzulegen.

Weitere Unterlagen werden im Bedarfsfall nach gefordert

Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?