Stadt Bayreuth

Straßenverkehrsamt

Dr.-Franz-Straße 4 

95445 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

 

Telefon: (0921) 25 -1627 / -1568 / -1566

 

E-Mail: verkehrsaufsicht@stadt.bayreuth.de

Stadt Bayreuth

Straßenverkehrsamt

Dr.-Franz-Straße 4 

95445 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

 

Telefon: (0921) 25 -1627 / -1568 / -1566

 

E-Mail: verkehrsaufsicht@stadt.bayreuth.de

 


Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie Führerschein
  • Behördliches Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (§ 12 FeV, Anlage 6 zur FeV) - darf nicht älter als  2 Jahre sein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (§ 11 Abs. 9 FeV, Anlage 5 zur FeV) - darf nicht älter als 1 Jahr sein

 

  • Bei Neuerteilung oder Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus:
    • Gutachten (medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - darf nicht älter als 1 Jahr sein

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ersterteilung: 43,90 €
  • Verlängerung: 38.- €

Weitere Hinweise für den Antragsteller:

  • Die Fahrerlaubnis wird für die Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt
  • Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Ihre persönlichen Daten
Angaben zum Antrag

Angaben zur bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Angaben zum Führerschein

Hinweis:

Wenn Sie das Formular ausdrucken, per Hand unterschreiben und einreichen sind folgende Dokumente mit beizufügen:

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie Führerschein
  • Behördliches Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (§ 12 FeV, Anlage 6 zur FeV) - darf nicht älter als  2 Jahre sein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (§ 11 Abs. 9 FeV, Anlage 5 zur FeV) - darf nicht älter als 1 Jahr sein
  • Bei Neuerteilung oder Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus:
    • Gutachten (medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - darf nicht älter als 1 Jahr sein

Sie können hier die benötigten Dokumente hochladen

Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?