Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

Frau Schmidt

 

Telefon: (0921) 25- 1375

E-Mail: heike.schmidt@stadt.bayreuth.de

Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

Frau Schmidt

 

Telefon: (0921) 25- 1375

E-Mail: heike.schmidt@stadt.bayreuth.de


Beantragung einer Erlaubnis für Bewachergewerbe

nach §34a GewO

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie Personalausweis / Reisepass
  • Kopie des Nachweises über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung oder anerkennungsfähige andere Nachweise
  • Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung gemäß § 6 Bewachungsverordnung
  • Entwurf eines Dienstausweises (nach der Bewachungsverordnung)
  • Entwurf Dienstanweisung (nach der Bewachungsverordnung)
  • Bei juristischen Personen: Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Bewachungserlaubnis: 100 bis 1250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/12)

Wichtige Hinweise für den Antragsteller

  • Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit werden gemäß §34a GewO Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, dem Bundeszentralregister sowie eine Stellungnahme der Polizei eingeholt
  • Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig oder nichtselbständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates haben
  • Der Gewerbebetrieb darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Der Beginn ist gemäß § 14 GewO anzuzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Anlagen
Anhängige Verfahren
Angaben zu besonderen Anforderungen der Erlaubnis
Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?

Über diesen Link können Sie anonym Feedback an das Bundesministerium des Innern und Heimat abgeben.