Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 


Beantragung einer Erlaubnis für Bewachergewerbe

nach §34a GewO

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie Personalausweis / Reisepass
  • Kopie des Nachweises über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung oder anerkennungsfähige andere Nachweise
  • Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung gemäß § 6 Bewachungsverordnung
  • Entwurf eines Dienstausweises (nach der Bewachungsverordnung)
  • Entwurf Dienstanweisung (nach der Bewachungsverordnung)
  • Bei juristischen Personen: Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Bewachungserlaubnis: 100 bis 1250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/12)

Wichtige Hinweise für den Antragsteller

  • Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit werden gemäß §34a GewO Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, dem Bundeszentralregister sowie eine Stellungnahme der Polizei eingeholt
  • Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig oder nichtselbständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates haben
  • Der Gewerbebetrieb darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Der Beginn ist gemäß § 14 GewO anzuzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.