Stadt Bayreuth

Straßenverkehrsamt

Dr.-Franz-Straße 4 

95445 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

 

Telefon: (0921) 25 -1389 / -1612 / -1648

Telefax: (0921) 25 -1636

E-Mail: verkehrsaufsicht@stadt.bayreuth.de

Stadt Bayreuth

Straßenverkehrsamt

Dr.-Franz-Straße 4 

95445 Bayreuth


Auskunft erteilt:

 

 

Telefon: (0921) 25 -1389 / -1612 / -1648

Telefax: (0921) 25 -1636

E-Mail: verkehrsaufsicht@stadt.bayreuth.de

 


Antrag auf Erteilung eines EU-Parkausweises

gemäßg §  46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie Amelie -und Phokomelieerkrankte

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente

(Sie können diese entweder im Voraus hochladen oder beim Abholen des Ausweises vorzeigen):

  • Schwerbehinderten-Ausweis / Schwerbeschädigten-Ausweis
  • 1 Lichtbild (35 x 45 mm , ohne Kopfbedeckung im Halbprofil), ab Vollendung des 10. Lebensjahres

bei Verlängerung muss der alte abgelaufene Parkausweis beim Abholen mit abgegeben werden!

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Der Parkausweis ist gebührenfrei

Bezuschussungsvoraussetzungen

  • Es gelten grundsätzlich die Feststellungen des Zentrums Bayern für Familie und Soziales.

Zum berechtigten Personenkreis gehören:

- Personen mit Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)

- Personen mit Merkzeichen "BL" (blind)

- Personen mit beidseitiger Amelie / Phokomelie oder mit vergleichbarer Funktionseinschränkung

  • Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen und Blinden, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Hinweis:

  • Der Parkausweis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt, maximal jedoch bis Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises
    • Bei persönlicher Vorsprache werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort ausgestellt und können mitgenommen werden

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Angaben zum Antragsteller

Bitte entsprechendes ankreuzen

Anlagen

Hinweis:

Falls Sie kein Lichtbild hochgeladen haben, bringen Sie bei Abholung des neuen Ausweises ein Lichtbild (35x45mm , ohne Kopfbedeckung im Halbprofil) mit!

Hinweis:

Wenn Sie das Formular ausdrucken, per Hand unterschreiben und einreichen sind folgende Dokumente mit beizufügen:

Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung

1. Es gelten grundsätzlich die Feststellungen des Zentrums Bayern für Familie und Soziales.

Zum berechtigten Personenkreis gehören:

- Personen mit Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)

- Personen mit Merkzeichen "BL" (blind)

- Personen mit beidseitiger Amelie / Phokomelie oder mit vergleichbarer Funktionseinschränkung

 

2. Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen und Blinden, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

 

Hinweis: Der Schwerbehinderten Ausweis des Zentrums Bayern Familie und Soziales berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen

Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?