Stadt Bayreuth

Straßenverkehrsamt

Dr.-Franz-Straße 4 

95445 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

Telefon: (0921) 25- 1626

 

E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.bayreuth.de

Stadt Bayreuth

Straßenverkehrsamt

Dr.-Franz-Straße 4 

95445 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

 

Telefon: (0921) 25- 1626

E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.bayreuth.de

 


Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

gem. § 29 Abs. 2 StVO

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Streckenplan
  • Lageplan
  • Nachweis über die Veranstalterhaftpflichtversicherung (Muster als Download)

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Gebühren richten sich nach der Art der Veranstaltung und dem Streckenverlauf / Fläche, auf der der öffentliche Verkehrsgrund in Anspruch genommen wird

Wichtige Hinweise für den Antragsteller:

  • Für weitere Informationen können Sie das Infoblatt nutzen (Link zum Infoblatt)
  • Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Straßenverkehrsamt einzureichen!

Online ausfüllen und abschicken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und abzuschicken.

Nach dem Abschicken haben Sie die Möglichkeit, das Formular für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Straßenverkehrsamt einzureichen!

Angaben zum Veranstalter
Angaben zur Veranstaltung

Es werden vorraussichtlich teilnehmen:

Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung

Grundsätzlich erfolgt der Vollzug der verkehrsrechtlichen Anordnung durch den Stadtbauhof der Stadt Bayreuth bzw. durch ein von dort beauftragtes Unternehmen. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist möglich.

Gemäß Art. 7a Satz 1 Ziffer 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen kann im Einzelfall u.a. der Veranstalter die angeordneten Verkehrszeichen selbst aufstellen. Diese können vom Stadtbauhof gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt und nach Voranmeldung beim Stadtbauhof abgeholt werden.

Kontakt:              Tel. 0921 25 1847                            E-Mail: stadtbauhof@stadt.bayreuth.de

Die endgültige Entscheidung darüber bleibt der Straßenverkehrsbehörde vorbehalten.

Sollte im Einzelfall die Aufstellung der Verkehrszeichen durch den Veranstalter seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht genehmigt werden, erfolgt die Beschilderung durch den Stadtbauhof. Die Kosten hierfür sind vom Veranstalter zu tragen.

Ist Ihnen die Abholung / Aufstellung der Verkehrszeichen nicht möglich, kann dies ebenfalls durch den Stadtbauhof erfolgen. Einen Kostenvoranschlag können Sie unter den o.g. Kontaktdaten anfordern.

Hinweis:

Bei der Aufstellung von Haltverbotsschildern ist ein Protokoll (Datum, Uhrzeit, Kennzeichen) der zum Zeitpunkt der Aufstellung parkenden Fahrzeuge zu erstellen. Dieses ist vor der Veranstaltung an das Straßenverkehrsamt verkehrsaufsicht@stadt.bayreuth.de zu übermitteln.

Verantwortlicher:

Hinweis:

Wenn Sie das Formular ausdrucken, per Hand unterschreiben und einreichen sind folgende Dokumente mit beizufügen:

Anlagen
Veranstalterklärung

Hinsichlich der von mir in diesem Antrag genannten Veranstaltung erkläre ich folgendes:

  • Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
  • Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
  • Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten.
  • Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtver-sicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann.
Erläuterungen zur Veranstaltererklärung
  • Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO wird durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde dem/der Veranstaltenden erteilt. Sie beinhaltet unter anderem die Bedingungen und Auflagen der Straßenbaubehörde. Parallel ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung notwendigen Maßnahmen auf öffentlichen Straßen (Sperrungen, Umleitungen usw.) an den zuständigen Straßenbaulastträger. Für Gemeindestraßen sind dies die Gemeinden selbst, bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen können dies auch die Kreisverwaltung sein.
  • Die Kosten der Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnungen bzw. der notwendigen Kontrollen hat der/die Veranstaltende zu tragen, soweit der Straßenbaulastträger nicht auf einen Kostenersatz verzichtet.
  • Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung:

a. Der Straßenbaulastträger (Gemeinde oder Straßenbauamt) setzt die verkehrsrechtliche  
    Anordnung selbst um.

b. Der Straßenbaulastträger bedient sich zur Umsetzung einer Fachfirma. Die Kontrolle 
    erfolgt durch den Straßenbaulastträger.

c. Ausnahmefall: der Straßenbaulastträger bedient sich zur Umsetzung des/der
    Veranstaltenden; i. d. R. muss ein RSA-Zertifikat (Schulung nach MVAS 99) vorgelegt 
    werden. Die Kontrolle erfolgt auch in diesem Fall durch den Straßenbaulastträger.

  • In welcher Form (s. o. Ziffer 3 a, b oder c) die verkehrsrechtlichen Anordnungen umgesetzt werden, ist zwischen dem Veranstalter/der Veranstalterin und dem Straßenbaulastträger zu vereinbaren.
  • Soweit Kosten für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnungen anfallen, werden diese vom Straßenbaulastträger direkt bei dem/der Veranstaltenden erhoben.
     
Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?