Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

Frau Herath

 

Telefon: (0921) 25- 1382

Telefax: (0921) 25- 1770

E-Mail: laura.herath@stadt.bayreuth.de

Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

Frau Herath

 

Telefon: (0921) 25- 1382

Telefax: (0921) 25- 1770

E-Mail: laura.herath@stadt.bayreuth.de

 


Antrag auf Gaststättenerlaubnis

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ausweis / Aufenthaltstitel
  • Pacht-/Mietvertrag
  • Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate)
  • Gewerbezentralregisterauskunft (nicht älter als sechs Monate)
  • Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO
  • IHK-Nachweis für lebensmittelrechtliche Unterrichtung
  • Bescheinigung über Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Abnahmebestätigung der Lebensmittelüberwachung für die Gaststätte
    • Vor Erteilung der Gaststättenerlaubnis ist bei der Lebensmittelüberwachung der Stadt Bayreuth ein Abnahmetermin für das Lokal zu vereinbaren. 
  • Grundriss und Lageplan für Betrieb und Betriebsräume (mit Angabe der m²)
  • ev. Auszug Handelsregister

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - 13 €
  • Führungszeugnis - 13 €

Gaststättenerlaubnis:

  • vorläufige Gaststättenerlaubnis (für 3 Monate) - 80 €
  • Mindestgebühr für eine Gaststättenerlaubnis (bis 100 qm) - 600 €
    • darüber hinaus 6 €/qm Gastraumfläche

Wichtige Hinweise für den Antragsteller:

  • Bei einer vorläufigen Erlaubnis (§ 11 Gaststättengesetz) sind die oben genannten Dokumente innerhalb von 3 Monaten nachzureichen
  • Wenn die Erlaubnis für eine zweite Person (oder weitere Beteiligte bei Juristischer Person) gelten soll, sind auch alle oben genannten Dokumente dieser Person beizufügen

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Ihre persönlichen Daten
Antragsteller
Juristische Person / Nichtrechtsfähiger Verein

Sitz



Angaben zur zusätzlichen Person

Hinweis: Bei einer juristischen Person sind alle Vertreter anzugeben. Weitere zusätzliche Personen lassen sich am Ende des Blocks über die grüne "+" Schaltfläche hinzufügen


Angaben über den Betrieb


Hinweis:

Wenn Sie nur nichtalkoholische Getränke verkaufen ist keine Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Sie brauchen demnach dieses Formular nicht weiter ausfüllen!


Eigentümer / Verpächter des Betriebsgrundstücks

Betriebsräume
Anlagen
Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?

Über diesen Link können Sie anonym Feedback an das Bundesministerium des Innern und Heimat abgeben.