Amt für Umwelt- und Klimaschutz

Wilhelm-Pitz-Straße 1 

95448 Bayreuth

 

Amt für Umwelt- und Klimaschutz

Wilhelm-Pitz-Straße 1 

95448 Bayreuth

 


Antrag zur Befreiung von den Verboten der Baumschutzverordnung

Weitere Infos: Baumschutzverordnung und Merkblatt "Bäume, Hecken und Gehölze"

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • evtl. Bestandsskizze

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • abhängig je nach Antragsfall

Der digitale Gang zum Amt

Anmeldung am Online Formular:

Noch kein Bürgerkonto? Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.

Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor, ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Bequem, einfach und schnell - So beantragt man heute!


Bitte beachen Sie:

Bei den untenstehenden beiden Auswahlmöglichkeiten muss Ihr Antrag aufgrund gesetzlicher Schriftformerfordnis unterzeichnet und an die Dienststelle übermittelt werden.

Online ausfüllen und ausdrucken

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und auszudrucken.

Die Schaltfläche zum Drucken befindet sich am Ende des Formulars.

Ausdrucken und per Hand ausfüllen

Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Eigentümer
Angaben zum Grundstück

Bitte geben Sie die Angaben zum Grundstück an

Es ist ausreichend die Adresse oder die Gemarkung + Flur-Nr. anzugeben

Hinweis: Der Umfang des Stammes entspricht NICHT dem Durchmesser!

Hinweis: Der Umfang des Stammes entspricht NICHT dem Durchmesser!

Im Zeitraum zwischen März und September ist es außerdem notwendig eine Befreiung gemäß § 67 i.V.m. § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zu beantragen:

Befreiung gemäß § 67 i.V.m. § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz

(Fällen, Abschneiden, auf den Stock setzen von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen)

in der Zeit vom 1. März bis 30. September

Nach der Baumschutzverordnung der Stadt Bayreuth kann die Fällgenehmigung mit der Auflage einer Ersatzpflanzung verbunden werden.

Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich oder nicht zumutbar, kann eine Ausgleichszahlung gefordert werden.

Hinweis:

Bei mehreren Bäumen, Gehölzen etc. sollte dem Antrag eine Bestandsskizze begefügt werden, in der die auf dem Grundstück befindlichen Bäume sowie Gebäude maßstäblich dargestellt werden.

Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?