Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wilhelm-Pitz-Straße 1
95448 Bayreuth
Auskunft erteilt:
E-Mail: klimaanpassung@stadt.bayreuth.de
Förderantrag zur Gewährung eines Kostenzuschusses
zu Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen (Förderprogramm "Blau-grünes Bayreuth)
Die vollständige Richtlinie „Blau-grünes Bayreuth“ finden Sie unter https://www.bayreuth.de/rathaus-buergerservice/online-service/formulare-online-anwendungen-a-bis-z/.Bei Fragen und Hilfsbedarf kontaktieren Sie bitte klimaanpassung@stadt.bayreuth.de
Sie können diesen Antrag komplett online ausfüllen und an die Dienststelle schicken. Dazu ist es notwendig, dass Sie die oben genannten Dokumente hochladen. Sie werden im Formular dazu nochmal explizit aufgefordert. Nach dem Abschicken des Antrags haben Sie die Möglichkeit den Antrag für Ihre Unterlagen herunterzuladen.
Hier haben Sie die Möglichkeit das leere Formular als PDF-Datei auszudrucken und per Hand auszufüllen.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen. Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.
DSGVO
Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth
Hinweis: Als Unternehmen / selbstständiger Unternehmer ist eine De-minimis-Erklärung beizufügen (Link)
Pflanzung eines Baumes mit Mindeststammumfang inklusive Herrichten der Baumquartiere (bis zu 1.000 € Zuschuss) Förderfähig sind Pflanzungen von standortgerechten Laubbäumen, inklusive Obstbäumen. – dreimal verpflanzter Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von 12-14 cm oder bei Obstbäumen als Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von 08-10 cm; – durchwurzelbarer Bodenraum von mindestens 12 m³; die Baumscheibe soll mindestens 16 m² betragen, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen.
Entsiegelung von Plätzen, Einfahrten, Höfen oder Steingärten mit einer Wiederherstellung einer natürlichen Bodenfunktion (bis zu 1.000 € Zuschuss, Steingärten: bis 500 €) Förderfähig sind ausschließlich vollflächige Entsiegelungen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion und anschließender Begrünung ab einer aufgelösten Fläche von mindestens 4 m²
Fassadenbegrünung mit Kletterhilfe (bis 1.500 €) oder mit Wandmodulen (bis zu 2.000 €) Es werden zwei Varianten der Fassadenbegrünung unterstützt, bodengebundene Fassadenbegrünung mit Kletterhilfe und flächige oder modulare wandgebundene Begrünung. Die einfache Begrünung von Hängepflanzen von Balkonen oder Fensterbänken durch das Aufstellen von Pflanztöpfen stellt keine förderfähige Gebäudebegrünung im Sinne dieser Richtlinie dar. Mindestfläche 8 m² bodengebunden, bzw. 6m² wandgebunden
Intensive Dachbegrünung (bis 1.000 €) oder extensive Begrünung auf Schrägdächern (bis zu 750 €) Nicht förderfähig sind einfache extensive Dachbegrünungen auf Flachdächern und flach geneigten Dächern (Dachneigung bis 10°).
Urban Gardening, Pocket Parks oder Pergola in Gemeinschaftsnutzung (bis zu 1.000 €) Gefördert wird das Anlegen oder die Erweiterung von Gemeinschaftsgärten, die vorwiegend als Nutzgärten gestaltet sind, oder Aufenthaltsflächen in Gemeinschaftsnutzung. Die Gemeinschaftsgärten oder Flächen müssen mind. durch Personen aus vier verschiedenen Haushalten regelmäßig genutzt werden können.
Zisternen – 1,5 bis 3 m³: bis zu 500 €, mehr als 3 m³: bis zu 1.000 € Förderfähig ist die Errichtung von festinstallierten Regenwasserzisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1,5 m³ auf einem Grundstück mit Bestandsbebauung. Die Errichtung von Regenwasserzisternen im Zusammenhang mit einem Neubau oder einfache Regentonnen sind nicht förderfähig.
Höhe des Förderumfangs:
Hinweis zum Verfahren:
Entspricht der Antrag den Vorgaben der Förderrichtlinie, kommt es zur Förderzusage (Bewilligungsbescheid). Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf die Maßnahme begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn gilt die Auftragsvergabe. Die Einholung von Angeboten oder Planungsleistungen zählen nicht als Maßnahmenbeginn. Ist für die Maßnahme keine externe Auftragsvergabe notwendig, ist das Kauf- bzw. Lieferdatum entscheidend.
Hinweis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn:
Nach Zustimmung der Stadt zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn können Sie bereits vor Eingang des Bewilligungsbescheides auf eigenes finanzielles Risiko mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen, ohne dass diese förderschädlich ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und auf Erlass eines Förderbescheides ist mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn jedoch nicht verbunden.
Hinweis zur Abfrage nach früheren Förderungen:
Wegen der Mitteilungsverordnung muss die Stadt bei Überschreiten einer gewissen Gesamtfördersumme an einen Zuschussempfänger pro Kalenderjahr (derzeit 3.000€), das zuständige Finanzamt zu informieren, soweit die Zahlung nicht auf ein Geschäftskonto geht. Für Ihren Steuerbescheid entstehen daraus keine Nachteile.
Bei Unternehmen oder Selbstständigen als Antragsteller: