Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

Frau Herath

 

Telefon: (0921) 25- 1382

 

E-Mail: ordnungsamt@stadt.bayreuth.de

Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

Frau Herath

 

Telefon: (0921) 25- 1382

 

E-Mail: ordnungsamt@stadt.bayreuth.de

 


Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • keine

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • keine

Wichtige Hinweise für den Antragsteller:

  • Ein individueller Verkaufsabend darf höchstens vier Mal pro Kalenderjahr je Betrieb durchgeführt werden.
  • Die Anzeige muss mindesten 14 Tage vor dem geplanten Termin bei der Stadt eingehen.
  • Bitte beachten Sie: Diese Anzeige bezieht sich ausschließlich auf die Ladenöffnung. Für Sondernutzungen im öffentlichen Raum, gaststättenrechtliche Genehmigungen oder weitere Veranstaltungen sind separate Anträge erforderlich.
  • Es gelten die allgemeinen Vorschriften zum Lärmschutz und zur Nachtruhe. Besonders bei Musikdarbietungen, Veranstaltungen  im Außenbereich oder größeren Besucherzahlen  ist auf das Umfeld Rücksicht zu nehmen.
  • Nicht zulässig sind individuelle Verkaufsabende an Sonn- und Feiertagen sowie an sogenannten stillen Tagen gemäß Bayerischem Feiertagsgesetz (z. B. Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend).

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Verkaufsstelle
Angaben zur geplanten Öffnung der Verkaufsstelle

Hinweise

  • Ein individueller Verkaufsabend darf höchstens vier Mal pro Kalenderjahr je Betrieb durchgeführt werden.
  • Die Anzeige muss mindesten 14 Tage vor dem geplanten Termin bei der Stadt eingehen.
  • Bitte beachten Sie: Diese Anzeige bezieht sich ausschließlich auf die Ladenöffnung. Für Sondernutzungen im öffentlichen Raum, gaststättenrechtliche Genehmigungen oder weitere Veranstaltungen sind separate Anträge erforderlich.
  • Es gelten die allgemeinen Vorschriften zum Lärmschutz und zur Nachtruhe. Besonders bei Musikdarbietungen, Veranstaltungen  im Außenbereich oder größeren Besucherzahlen  ist auf das Umfeld Rücksicht zu nehmen.
  • Nicht zulässig sind individuelle Verkaufsabende an Sonn- und Feiertagen sowie an sogenannten stillen Tagen gemäß Bayerischem Feiertagsgesetz (z. B. Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend).
Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?