Amt für Umwelt- und Klimaschutz

Wilhelm-Pitz-Straße 1 

95448 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

Frau Kaufmann / Herr Freitag

 

Telefon: (0921) 25- 1385 / -2017

 

E-Mail: umweltamt@stadt.bayreuth.de

Amt für Umwelt- und Klimaschutz

Wilhelm-Pitz-Straße 1 

95448 Bayreuth

 


Auskunft erteilt:

Frau Kaufmann / Herr Freitag

 

Telefon: (0921) 25- 1385 / -2017

 

E-Mail:

 

claudia.kaufmann@stadt.bayreuth.de

 

felix.freitag@stadt.bayreuth.de

 


Anzeige zur Stilllegung einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • keine

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Gebühren richten sich nach der Antragsart

Wichtige Hinweise für den Antragsteller:

  • Mit diesem Formular können Sie folgende Dinge anzeigen:
    • Endgültige Stillegung
      • Damit erlischt eine erteile BImSchG-Genehmigung
    • Vorübergehende Stilllegung
      • Wird eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben, erlischt die erteilte BImSchG-Genehmigung automatisch (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG). Für eine erneute Inbetriebnahme bedürfte es dann eines neuen Genehmigungsverfahrens
    • Anzeige der Wiederinbetriebnahme
      • Die erfolgte Wiederinbetriebnahme können Sie mit demselben Formular anzeigen
  • Im Formular haben Sie die Möglichkeit die entsprechende Antragsart auszuwählen

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Angaben zum Antragsteller
Betreiber der Anlage
Angaben zur Anlage

Hinweis zur IE-Anlage: Anlage nach der Industrieemissions-Richtline; im Anhang 1 zur 4. BImSchV in Spalte d mit den Buchstaben "E" gekennzeichnet

Genehmigungs-/Anzeigesituation

Endgültige Stilllegung

Hinweis:

Nach § 5 Abs. 3, 4 BImSchG sind genehmigungsbedürftige Anlagen so stillzulegen, dass auch nach einer Betriebseinstellung

  • von der Anlage oder dem Anlagengrundstück keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können,
  • vorhandene Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden und
  • die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Anlagengrundstücks gewährleistet ist. Soweit ein Ausgangszustandsbericht vorhanden ist, muss der darin festgehaltene Ausgangszustand hergestellt werden.

Soweit der Genehmigungsbescheid bereits Bestimmungen für den Fall einer Betriebseinstellung enthält (z. B. genehmigte Rekultivierungsplanung) gelten grundsätzlich diese Vorgaben.

Zur Erfüllung der genannten Verpflichtungen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

(z.B. Untersuchungen, Sicherungsmaßnahmen, Abbau/Beseitigung von Gebäuden, Bauteilen, techn. Anlagen, Behältern, Reinigungsmaßnahmen)

Entsorgung vorhandener Abfälle:

Weitere Maßnahmen:

Maßnahme
Vorübergehende Stilllegung
Wiederinbetriebnahme
Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?