Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz

Luitpoldplatz 13 

95444 Bayreuth

 

Auskunft erteilt:

Frau Herath

 

Telefon: (0921) 25- 1382

 

E-Mail: ordnungsamt@stadt.bayreuth.de

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Antrag
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis, Reisepass ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Gewerbeanmeldung
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" bzw. europäisches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
  • Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
    • (Personen, die in Ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen; für Personen, die Aufgaben der Stellvertretung übernehmen, ist eine Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG zu beantragen.)
  • Kopie des Pachtvertrags der Prostitutionsstätte
  • Grundrisspläne der Prostitutionsstätte im Maßstab 1:100
  • Bei juristischen Personen:
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Kopie des Gesellschaftsvertrags

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Gebühren richten sich nach der Antragsart

Wichtige Hinweise für den Antragsteller:

  • Mit dem Absenden des Antrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Ordnungsamt der Stadt Bayreuth weitere Auskünfte einholt (insbesondere Anfrage bei Polizei, Ausländerbehörde, Gemeindeverwaltung, Finanzamt)

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

Link zur Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

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Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Verfahren
Angaben zur Betriebsstätte
Angaben zur Prostitutionsstätte

Individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten

Angaben zum Prostitutionsfahrzeug
Angaben zu Prostitutionsveranstaltungen
Angaben zum Personal

Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug

Erforderliche Unterlagen
Möchten Sie uns noch etwas dringendes zu Ihrem Antrag oder der Antragstellung mitteilen?

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Die datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie unter der Datenschutzerklärung der Stadt Bayreuth